Damit die Kosten der Wohnassistenz nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz übernommen werden, ist beim Magistrat (Sozialamt), Ihrer Gemeinde oder bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ein Antrag auf Wohnassistenz zu stellen. Im Antrag müssen Sie neben der gewünschten Dienstleistung Ihre persönlichen Daten angeben, das sind: Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Staatsbürgerschaft und falls zutreffend die gesetzliche Vertretung.
Wenn Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Antrag brauchen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und bieten eine umfangreiche Beratung.
In einem persönlichen Erstgespräch klären wir gerne Ihre Wünsche und Anliegen ab und erstellen daraufhin mit Ihnen einen individuellen Betreuungsplan (Hilfsplan).