Familienentlastung
Bei der Familienentlastung kommen unsere MitarbeiterInnen stundenweise oder tageweise, regelmäßig oder nach Bedarf, auch am Wochenende zu dir nach Hause.
Mobile Dienste laut LEVO-StBGH
An wen wendet sich Familienentlastung?
An Menschen mit Behinderung, die zu Hause bei der Familie oder Angehörigen leben. Die Familienentlastung dient der Entlastung der Familie und dem Erhalt des gewohnten Lebens damit ein weiteres wohnen zu Hause möglich ist.
Wobei unterstützt Familienentlastung?
Unterstützung bei den Hausaufgaben und beim Lernen
Unterstützung bei Haushaltstätigkeiten
Unterstützung bei der Essenszubereitung
Krisenmanagement
Kreative Betätigungen (Malen, Musizieren, Spielen, etc.)
Orientierung im öffentlichen Raum
Unterstützung bei Arztbesuchen und Terminvereinbarungen
Unterstützung beim Einkaufen für die persönlichen Bedürfnisse
Unterstützung bei grob- bzw. feinmotorischen Übungen
Wann und wo gibt es Familienentlastung?
Unsere MitarbeiterInnen kommen stundenweise oder tageweise, regelmäßig oder nach Bedarf, auch am Wochenende zu Ihnen nach Hause.
Was kostet Familienentlastung?
Die Kosten für die Familienentlastung werden zu 90 % über das Steiermärkische Behindertengesetz vom Land Steiermark übernommen. 10 % der Kosten müssen Sie selbst übernehmen, jedoch ist ein Erlass des Selbstbehaltes durch die Behörde möglich.
Wie kommen Sie zur Familienentlastung?
Damit die Kosten der Familienentlastung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz übernommen werden, müssen Sie beim Magistrat (Sozialamt), Ihrer Gemeinde oder bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Familienentlastung stellen.
Im Antrag müssen Sie neben der gewünschten Dienstleistung Ihre persönlichen Daten angeben, das sind: Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Staatsbürgerschaft und falls zutreffend die gesetzliche Vertretung.
Wenn Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Antrag brauchen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und bieten eine umfangreiche Beratung.
In einem persönlichen Erstgespräch klären wir gerne Ihre Wünsche und Anliegen ab und erstellen daraufhin mit Ihnen einen individuellen Betreuungsplan (Hilfsplan).
Im Antrag müssen Sie neben der gewünschten Dienstleistung Ihre persönlichen Daten angeben, das sind: Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Staatsbürgerschaft und falls zutreffend die gesetzliche Vertretung.
Wenn Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Antrag brauchen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und bieten eine umfangreiche Beratung.
In einem persönlichen Erstgespräch klären wir gerne Ihre Wünsche und Anliegen ab und erstellen daraufhin mit Ihnen einen individuellen Betreuungsplan (Hilfsplan).
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