Freizeitassistenz
Wir bieten vier Mal die Woche ein umfangreiches, interessantes und abwechslungsreiches Programm in der Gruppe an.
Mobile Dienste laut LEVO-StBGH
An wen wendet sich Freizeitassistenz?
An Menschen mit Behinderung ab dem 15. Lebensjahr, egal ob sie in der Familie, in einer Wohneinrichtung oder alleine leben.
Die Freizeitassistenz kann auch zusätzlich zu Wohnassistenz oder Familienentlastung genutzt werden.
Wobei unterstützt Freizeitassistenz?
Bei der Entdeckung deiner Fähigkeiten
Sie unterstützt dich bei der Entfaltung deiner Interessen
Sie stärkt dich bei der Entfaltung deiner Interessen
Dein selbständiges Leben wird gefördert
Die knüpfst neue Freundschaften
Deine Orientierung im öffentlichen Raum wird verbessert
Du bist stärker in der Gesellschaft verankert
Dein Teamgeist wird gefördert
Dir wird niemals langweilig
Was bietet die Freizeitassistenz und wann gibt es sie?
Unser Freizeitklub bietet vier- bis fünfmal die Woche die Möglichkeit an einem abwechslungsreichen Freizeitprogramm in der Gruppe teilzunehmen. Die Bandbreite reicht von Kochen und Basteln über Spieleabende, sportliche Aktivitäten und zahlreiche Tagesausflüge. Es ist für jeden was dabei!
Nähere Informationen über unser Monatsprogramm und den Brücke-Camps findest du in den weiterführenden Links.
Im Bedarfsfall bieten wir auch Einzelfreizeitassistenz, unsere Erfahrung hat uns jedoch gelehrt, dass die Teilnahme an unseren Gruppenaktivitäten zu einer besseren Inklusion und Integration ins gesellschaftliche Leben, zu mehr Selbstbewusstheit und somit zu mehr Selbstbestimmtheit führen.
Was kostet Freizeitassistenz?
Die Kosten für die Freizeitassistenz werden zu 90 % über das Steiermärkische Behindertengesetz vom Land Steiermark übernommen. 10 % der Kosten müssen Sie selbst übernehmen, jedoch ist ein Erlass des Selbstbehaltes durch die Behörde möglich.
Wie komme ich zur Freizeitassistenz?
Damit die Kosten der Freizeitassistenz nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz übernommen werden, müssen Sie einen Antrag auf Freizeitassistenz beim Magistrat (Sozialamt), Ihrer Gemeinde oder bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft stellen. Im Antrag müssen Sie neben der gewünschten Dienstleistung Ihre persönlichen Daten angeben, das sind: Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Staatsbürgerschaft und falls zutreffend, die gesetzliche Vertretung.
Wenn Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Antrag brauchen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und bieten eine umfangreiche Beratung.
In einem persönlichen Erstgespräch klären wir gerne ihre Wünsche und Anliegen ab und erstellen daraufhin einen individuellen Betreuungsplan (Hilfsplan) für Sie.
Skills
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